Knick-Platt-Fuß
Bei Erwachsenen können Knick-Plattfüße nicht mehr korrigiert werden. Hier fertigen wir Einlagen zur Unterstützung der Füße an, um die Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen. Je nach Schweregrad können die Einlagen so dünn sein, dass sie unauffällig in normalen Schuhen getragen werden können. Gute, individuell hergestellte Einlagen unterstützen den Fuß beim Laufen und Stehen gleichermaßen.
Fragen und Antworten zur Knick-Platt-Fuß-Versorgung bei Kindern
Wann sollte man einen Knick-Platt-Fuß behandeln?
Ab einem Alter von mindesten 3 Jahren kann die Versorgung mit Einlagen erfolgen.
Bei massiven (selten vorkommenden) Knickfüßen, mit Abduktions-, Hackenfuß- und Pronationsstellung kann man über eine othopädietechnische Versorgung nachdenken. Hier kann es auch zu einem verzögertem Laufbeginn kommen, in dem Sinne, dass das Kind sich hochzieht und an Gegenständen läuft, aber das freie Laufen nicht gelingt. Hier ist aber der Hackenfuß das primäre Problem, optisch steht der Knickfuß im Vordergrund. Allerdings gilt heute ein Laufbeginn mit 24 Monaten noch als normal, also Kontrolle ja, aber keine Panik.
Wird die Einlage zur Behandlung eines Knick-Platt-Fußes individuell auf Patientinnen angepasst?
Muss mein Kind im Wachstum öfter neue Einlagen für den Knick-Platt-Fuß zur Größenanpassung bekommen?
Gibt es unterschiedliche Versorgungen zur Therapie des Knick-Platt-Fußes?
Wie sind die Therapieerfolge einer Knick-Platt-Fuß-Versorgung? Von welchen Faktoren ist der Erfolg abhängig?
Seit 20 Jahren gibt es eine operative Alternative, die sogenannte Stopperschraube. Hier wird wachstumslenkend eine Schraube in den Fuß eingebracht, die dafür sorgt, dass der Fuß gerade wächst. Ein kleiner, feiner Eingriff, der allerdings noch ein Restwachstum benötigt. Die Kinder sind sofort wieder mobil, es ist keine postoperative Gips- oder orthopädietechnische Behandlung außer ein paar Einlagen notwendig.
Wer zahlt die Kosten der Knick-Platt-Fuß-Einlagen? Kommen finanzielle Belastungen auf die Kundinnen und Kunden des Sanitätshauses zu?
Für Einlagen zahlen die Krankenkassen nur einen Festbetrag, es kann also je nach Sanitätshaus ein Aufpreis sinnvoll sein. Allerdings muss jedes Sanitätshaus auch eine Kasseneinlage im Programm haben.
Bei Schuhen, Anti-Varus-Schuhen, Stabilschuhen oder Schuhen über Orthesen müssen die Patienten bei Kindern einen Eigenanteil von zur Zeit 45,–€ leisten.